Stand: 13. Dezember 2022
Internet-Partnervertrag
Zwischen der nachfolgend als Anbieter
bezeichneten Firma MSP Concept GmbH & Co.KG, Düsseldorfer Str. 70 A, 10719
Berlin und dem nachfolgend als Partner bezeichneten
Vertragspartner kommt folgender Internet-Partnervertrag zustande:
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Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme am
Internet-Partnerprogramm des Anbieters. Das Internet-Partnerprogramm ermöglicht
dem Partner die eigenverantwortliche Schaltung von elektronischen Anzeigen
(Werbemittel) z. B. durch Banner und Links auf einem Internet-Werbeträger.
Der Partner erhält für das Schalten der Werbemittel eine erfolgsabhängige
Vergütung. Der Partner ist rechtliche und wirtschaftlich selbständig. Er
ist verantwortlich für das Einhalten gesetzlicher Vorschriften beim Betrieb
der Werbeträger.
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Werbemittel und Werbeträger
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Der Anbieter stellt dem Partner Werbemittel (Banner,
Links etc.) im
Partnerbereich der Internetseite des Anbieters zur Verfügung. Die
Verwendung von sonstigen Werbemitteln des Anbieters, die er außerhalb des
Partnerbereiches verwendet, ist dem Partner untersagt. Die Verwendung
eigener Werbemittel sowie die Veränderung der Werbemittel des Anbieters
sind dem Partner ebenfalls untersagt und nur nach ausdrücklicher
Genehmigung durch den Anbieter gestattet. Zur untersagten Veränderung zählt
auch das Verändern des Quelltextes oder des Hyperlinks in den
Werbemitteln. Die Verwendung von eigenen oder veränderten Werbemitteln
liegt unabhängig von der Genehmigung durch den Anbieter in der alleinigen
Verantwortung des Partners.
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Die Werbemittel enthalten einen Verweis zwischen dem
Internet-Werbeträger des Partners und den Internetseiten des Anbieters
mittels eines Hyperlinks, über welchen Besucher des Werbeträgers des
Partners zur Internetseite des Anbieters gelangen. Die Einbindung der
Werbemittel in den Werbeträger liegt in der Verantwortung des Partners.
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Nach Beendigung der Teilnahme am
Internet-Partnerprogramm ist dem Partner und seinen Beauftragten die
weitere Verwendung der Werbemittel untersagt. Auf Werbeträgern
geschaltete Anzeigen sind umgehend zu löschen.
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Zustandekommen des Internet-Partnervertrages
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Der Partner bewirbt sich für die Teilnahme am
Internet-Partnerprogramm des Anbieters durch die Übermittlung des vollständig
und wahrheitsgemäß ausgefüllten Online-Antrages an den Anbieter.
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Der Internet-Partnervertrag tritt in Kraft, sobald der
Anbieter der Bewerbung des Partners zugestimmt und diesen darüber per
E-mail in Kenntnis gesetzt hat (Registrierung).
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Der Anbieter behält sich vor, die Registrierung
abzulehnen.
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Der Bewerber versichert, mindestens 18 Jahre alt und
voll geschäftsfähig zu sein.
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Pflichten und Haftung des Partners, Manipulationsverbot
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Der Partner ist bei seinen Angaben gegenüber dem
Anbieter zur Wahrheit und Vollständigkeit verpflichtet. Sollten sich die
den Angaben zugrundeliegenden Tatsachen während der Laufzeit des
Internet-Partnervertrages ändern, so hat der Partner diese unverzüglich
im Partnerbereich der Internetseite des Anbieters zu korrigieren. Hierzu zählen
insbesondere Angaben zum eingesetzten Werbeträger, zum unternehmerischen
Status und steuerlichen Status des Partners.
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Der Partner ist verpflichtet, für ihn hinterlegte
Nachrichten im Partnerbereich der Internetseite des Anbieters oder per E-Mail übermittelte zur Kenntnis
zu nehmen und bei seiner weiteren Teilnahme am Internet-Partnerprogramm zu
berücksichtigen. Hierzu hat sich der Partner regelmäßig in den
Partnerbereich einzuloggen oder die an seine angegebene Emailadresse
gesandten Nachrichten abzurufen.
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Der Betrieb und die Pflege der Werbeträger sowie deren
Inhalte und Aktualität stehen in der ausschließlichen Verantwortung des
Partners. Der Partner garantiert, keine Werbeträger einzusetzen, die
gegen die guten Sitten und geltende Gesetze verstoßen. Der Partner
garantiert weiter, daß die eingesetzten Werbeträger Rechte Dritter nicht
verletzen; letzteres gilt insbesondere für Patent-, Urheber-, Marken- und
andere gewerbliche Schutzrechte.
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Der Partner ist für die ordnungsgemäße Integration
der Werbemittel verantwortlich. Der vom Anbieter bereitgestellte Quelltext
darf vom Partner nicht verändert werden. Der Partner darf nur die
Werbemittel verwenden, die ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellt oder
vom Anbieter nach Ziff. 2.a. genehmigt wurden.
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Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter von
jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus vom Partner zu
vertretenen Gründen gegen den Anbieter geltend gemacht werden, sowie sämtliche
Kosten des Anbieters zur Abwehr dieser Ansprüche zu übernehmen. Der
Partner ist verpflichtet, den Anbieter bei der Verteidigung gegen solche
Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Übergabe von
Informationen zu unterstützen.
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Dem Partner ist es untersagt, eine Internetseite zu
betreiben, durch die eine Verwechslungsgefahr mit Internetseiten des
Anbieters begründet wird. Hierzu zählt auch die Verwendung von Domains
die den Marken und / oder der geschäftlichen Bezeichnung des Anbieters
klanglich oder in der Schreibweise ähnlich sind.
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Der Partner ist für die Aktualität der verwendeten
Werbemittel und Werbeträger verantwortlich und verpflichtet sich,
Werbemittel unverzüglich von einem Werbeträger zu entfernen, wenn er vom
Anbieter dazu aufgefordert wird.
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Der Partner darf die Werbemittel des Anbieters nur dann auf Werbeträgern schalten, wenn hierdurch die eigenen Werbeaktivitäten des Anbieters auf demselben Werbeträger nicht behindert werden (z.B. durch die direkte Verlinkung auf www.penimaster.de in Google Adwords-Anzeigen).
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Nutzt der Partner Internet-Suchmaschinen zur Bewerbung
der Werbeträger, sind vom Partner folgende Verpflichtungen einzuhalten:
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Dem Partner ist es untersagt, Seiten, auf denen er
Werbemittel des Anbieters schaltet, so zu gestalten, daß diese in
wettbewerbswidriger Weise durch Manipulation der Indexierung von
Suchmaschinen eine möglichst hohe Plazierung erreichen.
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Der Partner ist verpflichtet, bei der Auswahl
themenrelevanter Suchbegriffe und Domainnamen, auch innerhalb des
Quelltextes, sicherzustellen, daß Bestimmungen des Wettbewerbsrechts
eingehalten werden und keine Markenrechte Dritter verletzt werden.
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Dem Partner ist es untersagt, Werbemittel des Anbieters
auf Werbeträgern zu schalten, die Dialer und / oder Spyware enthalten.
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Verwendet der Partner E-Mails als Werbeträger, sind von
ihm die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten;
insbesondere diejenigen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs.
- Ausdrücklich untersagt ist die Direktwerbung. Direktwerbung umfasst alle Formen der individuellen, nicht persönlichen Kommunikation zwischen Anbieter und ausgewählten Nachfragern, vorrangig Werbebriefe, Prospekte, Kataloge, Warenproben. Hierzu zählt beispielsweise das Direct Mailing als gezielte, durch E-Mail oder Post zugestellte, schriftliche Werbung.
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Dem Partner ist es untersagt, automatisierte Aufrufe der
Internetseiten des Anbieters zu veranlassen. Dem Partner ist bekannt, daß
der Anbieter zur Sicherstellung des vorgenannten Verbots einen
Manipulationsschutz vor Systemmißbrauch wie Zeitsperren (Klicks pro
Zeiteinheit), IP-Sperren oder Cookies einsetzt, deren Parameter nicht
offengelegt werden. Der Anbieter hat keine Nachweispflicht, welche
konkreten Klicks durch das Schutzsystem betroffen sind.
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Testbestellungen des Partners zur Überprüfung der
Funktionsfähigkeit des Systems sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
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Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten führen zu
einem sofortigen Ausschluß aus dem Internet-Partnerprogramm des
Anbieters. Der Partner hat dem Anbieter alle Kosten zu ersetzen, die durch
eine Vertragsverletzung des Partners veranlaßt werden.
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Leistungen des Anbieters
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Mit Vertragsschluß erstellt der Anbieter einen
individuell geschützten Partnerbereich unter der Internetadresse partner.penimaster.com.
Die dazugehörigen Zugangsdaten werden während des
Registrierungsprozesses festgelegt. Im Partnerbereich findet der Partner
Tipps und Hinweise zur Teilnahme am Partnerprogramm. Es werden dort alle
Partnerdaten sicher verwaltet.
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Im Partnerbereich werden die Quelltexte der Werbemittel
zur Verfügung gestellt, die der Partner in seine Werbeträger einbindet.
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Der Anbieter protokolliert die über die Werbemittel
erzielten Leistungen, stellt dem Partner die Statistiken über seine
Leistungen im Partnerbereich zur Verfügung und übernimmt die Zahlung der
generierten Werbekostenerstattungen. Form, Umfang und Häufigkeit der
Statistiken können vom Anbieter jederzeit verändert werden.
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Der Anbieter ist für die gesamte Abwicklung des
vermittelten Auftrages zuständig und behält sich das Recht vor, vom
Partner vermittelte Bestellungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen;
z. B. von Kunden mit negativer Bonitäts- oder Adreßprüfung. Ein
Anspruch auf Vergütung steht dem Partner in diesem Fall nicht zu.
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Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem vom
Partner vermittelten Kunden und dem Anbieter zustande.
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Vergütung des Partners und Abrechnung
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Der Partner erhält vom Anbieter eine Provision für die
im Rahmen des Partnerprogramms vermittelten Kaufverträge für Komplettprodukte der Marke PeniMaster, wenn der Kunde
die Ware entgegengenommen und den Kaufpreis bezahlt hat und der Vertrag
nicht infolge des Widerrufsrechts, des Kaufs auf Probe oder aus sonstigen
Gründen rückabgewickelt wurde. Für den Verkauf von Verbrauchs- Ersatz- und Verschleißteilen, Zubehör sowie Drittprodukten, wird
dem Partner keine Provision gezahlt.
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Die Provision beträgt einen, sofern vereinbart nach erzielten Umsatz gestaffelten, Prozentsatz des vermittelten Netto-Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer und
Nebenkosten) der vom Partner vermittelten Kaufverträge. Die Höhe des
Prozentsatzes wird bei der Registrierung oder im Partnerbereich
vereinbart. Auf die so errechnete Netto-Provision wird nach den jeweils
anzuwendenen Vorschriften die Umsatzsteuer berechnet. Die Abrechnung kann
vom Anbieter nachträglich verändert werden, wenn sich im Nachhinein
abweichende Umsatzsteuermodalitäten realisieren. Der Partner hat gegenüber
dem Anbieter keinen Anspruch auf Erläuterung der steuerlichen
Berechnungen.
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Die Provision wird nur für tatsächlich beim Anbieter
eingegangene Zahlungen auf den vermittelten Kaufvertrag geleistet.
Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Kosten und Auslagen der
Vertragsabwicklung (z.B. Porto, Kosten des Geldverkehrs, Inkasso etc.) und
erst nach deren vollständigem Ausgleich auf den Kaufpreis verrechnet.
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Bei der Provisionsberechnung berücksichtigt werden alle
Bestellungen, die mittels eines dem Partner vom Anbieter zur Verfügung gestellten Links auf Internetseiten des Anbieters ausgelöst werden.
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Die Vergütung wird dem Partner gutgeschrieben und am
letzten Tag im Monat abgerechnet. Die Abrechnung wird im Partnerbereich
hinterlegt. Für die Abrechnung werden nur Umsätze berücksichtigt, deren
Realisierung (Eingang beim Anbieter) frühestens 4 Wochen zurückliegt.
Die Abrechnung wird spätestens 12 Wochen nach Realisierung der Umsätze
erstellt. Sollten bereits abgerechnete Umsätze nachträglich storniert
werden, wird die Abrechnung entsprechend korrigiert. Fehler und
Beanstandungen in der Abrechnung sind vom Partner innerhalb eines Monats
geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist gilt die Abrechnung als
genehmigt.
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Die Auszahlung erfolgt, sobald der im Partnerbereich
individuell festgelegt Mindestauszahlbetrag erreicht ist. Der
Mindestauszahlbetrag kann nach vorheriger Ankündigung vom Anbieter nachträglich
verändert werden.
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Die Auszahlung erfolgt nach der im Partnerbereich gewählten
Methode (Banküberweisung, Kreditkartengutschrift etc.) unter Verwendung
der dabei hinterlegten Daten. Die Kosten des Geldtransfers werden vom
Partner getragen. Wird der Mindestauszahlbetrag am Ende eines Monats nicht
erreicht, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen. Vergütungen
unter dem Mindestauszahlbetrag werden erst dann ausgezahlt, wenn der
Mindestbetrag in einem folgenden Monat erreicht wird. Die nicht
ausgezahlte Vergütung wird nicht verzinst. Die nicht ausgezahlte Vergütung
wird nach Beendigung des Partnervertrages ausgezahlt.
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Der Partner erhält zu allen beim Anbieter eingehenden
und vom Partner vermittelten Bestellungen eine Nachricht mit den
Bestelldaten, mit Ausnahme von personenbezogenen Daten des Bestellers.
Einen Anspruch auf weitere Nachweise zu vermittelten Kaufverträgen oder
auf Erläuterung der Abrechnung hat der Partner nicht.
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Ist der Partner Inhaber einer Umsatzsteuer-Identnummer,
verpflichtet er sich, diese dem Anbieter bei der Anmeldung oder
gegebenenfalls später im Partnerbereich mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße
Versteuerung der Vergütung ist alleine der Partner verantwortlich.
- Weist der Kontostand zum Abrechnungszeitpunkt ein Soll (Minusbetrag) auf, werden keine Gutschrift und Abrechnung erstellt. Soll-Beträge werden mit positiven Guthaben durch Verkäufe verrechnet. Eine Gutschrift wird erst ab einem Guthaben von mindestens einem Euro-Cent erstellt. MSP Concept kann Minusbeträge jederzeit vom Partner einfordern.
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Korrespondenzsprache
Korrespondenzsprachen bei der Durchführung des vorliegenden
Internet-Partnervertrages sind ausschließlich deutsch und englisch.
Anfragen, Mitteilungen und Informationen in einer anderen Sprache gelten als
nicht erklärt.
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Einräumung von Nutzungsrechten
Der Partner erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares
und jederzeit widerrufliches und zeitlich auf diese Zusammenarbeit
begrenztes Recht, ausschließlich im Rahmen dieses
Internet-Partnervertrags Firmennamen, Marken und Logos des Partners in der
vom Partner freigegebenen Gestaltung zu verwenden.
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Unabhängigkeit der Vertragsparteien
Der Anbieter und der Partner sind rechtlich selbstständige
Parteien und betreiben ihre Internetseiten unabhängig voneinander. Dieser
Vertrag begründet keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie
kein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag. Sollte jedoch
ein Handelsvertretervertrag zugrunde gelegt werden, so ist der Partner
ausschließlich als Handelsvertreter im Nebenberuf gemäß § 92 b HGB tätig.
Weder der Partner noch der Anbieter ist berechtigt, im Namen des anderen
aufzutreten und/oder Erklärungen in dessen Namen abzugeben.
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Vertragsdauer und Kündigung
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Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
und kann von beiden Parteien jederzeit im Partnerbereich gekündigt
werden. Vier Wochen nach der Kündigung wird der Zugang zum Partnerbereich
gesperrt.
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Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner
verpflichtet, alle Werbemittel und Links zum Anbieter von seiner
Internetseite unverzüglich zu entfernen.
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Der Partner hat Anspruch auf Vergütung aller während
der Vertragslaufzeit vermittelten Bestellungen unter Berücksichtigung von
Ziff. 6.
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Der Anbieter hat Anspruch auf Erstattung etwaiger Überzahlungen
des Partners. Überzahlungen hat der Partner spätestens innerhalb von 14
Kalendertagen nach Erstellen der Abrechnung und Aufforderung zur
Erstattung an den Anbieter zu leisten. Sollten danach weitere Mahnungen
notwendig werden, so hat der Partner für jede weitere
Zahlungsaufforderung Mahnkosten in Höhe von 7,50 EUR zu erstatten.
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Änderungen des Internet-Partnervertrages
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Der Anbieter hat das Recht, die Vertragsbedingungen
jederzeit zu ändern. Der Partner wird darüber im Partnerbereich und per
Email informiert.
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Der Partner kann gegen die Änderung innerhalb von 30
Tagen Einspruch erheben. Geht beim Anbieter innerhalb dieser Frist kein
Widerspruch ein, gelten die Änderungen als vom Partner akzeptiert und
werden Vertragsbestandteil.
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Davon unbenommen bleibt das Recht des Partners, den
Vertrag aufgrund der Änderung ordentlich zu kündigen.
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Haftung des Anbieters
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Vorbehaltlich der Regelung in Abs. b. wird die
gesetzliche Haftung des Anbieters für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
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der Anbieter haftet der Höhe nach begrenzt auf den
bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis;
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der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige
Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
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Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den
Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft
verursachten Körperschäden.
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Schlußbestimmungen
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Der Internet-Partnervertrag beinhaltet sämtliche
Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den
Vertragsgegenstand. Der Internet-Partnervertrag ersetzt und hebt mit
Vertragsbeginn alle etwaigen früheren Vereinbarungen der Vertragsparteien
im Hinblick auf den Vertragsgegenstand auf.
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Änderungen und Ergänzungen des
Internet-Partnervertrags bedürfen der Schriftform oder sind innerhalb des
Partnerbereichs vorzunehmen. Dies gilt auch für die Abänderung dieser
Schriftformklausel.
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Ist eine Bestimmung oder sind mehrere Bestimmungen des
Internet-Partnervertrags unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und des Vertrages als Ganzem hiervon unberührt. Das Gleiche
gilt, soweit der Internet-Partnervertrag eine Lücke aufweisen sollte.
Eine unwirksame Bestimmung oder Lücke in dem Internet-Partnervertrag wird
automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck des Internet-Partnervertrags am nächsten kommt.
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Für den Internet-Partnervertrag gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Internet-Partnervertrag ist der Sitz des Anbieters. Die
Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für Kaufleute, für alle anderen gilt
der gesetzliche Gerichtsstand.
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Mit bestem Gruß
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Matthias Suchy
Dipl.-Kommunikationswirt
Geschäftsführer
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E-MAIL: partner@msp-concept.com
WEB: www.penimaster.de
SHOP: https://www.penimaster.de/shop
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MSP Concept GmbH & Co. KG
Düsseldorfer Str. 70 a
D-10719 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg
HRA 33128
USt-IdNr.: DE202064651
diese vertreten durch die
MSP Concept Verwaltungs GmbH
Sitz: Berlin
Amtsgericht Charlottenburg
HRB 83666
diese vertreten durch den Geschäftsführer
Matthias Suchy