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Der Partner ist bei seinen Angaben gegenüber dem
Anbieter zur Wahrheit und Vollständigkeit verpflichtet. Sollten sich die
den Angaben zugrundeliegenden Tatsachen während der Laufzeit des
Internet-Partnervertrages ändern, so hat der Partner diese unverzüglich
im Partnerbereich der Internetseite des Anbieters zu korrigieren. Hierzu zählen
insbesondere Angaben zum eingesetzten Werbeträger, zum unternehmerischen
Status und steuerlichen Status des Partners.
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Der Partner ist verpflichtet, für ihn hinterlegte
Nachrichten im Partnerbereich der Internetseite des Anbieters oder per E-Mail übermittelte zur Kenntnis
zu nehmen und bei seiner weiteren Teilnahme am Internet-Partnerprogramm zu
berücksichtigen. Hierzu hat sich der Partner regelmäßig in den
Partnerbereich einzuloggen oder die an seine angegebene Emailadresse
gesandten Nachrichten abzurufen.
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Der Betrieb und die Pflege der Werbeträger sowie deren
Inhalte und Aktualität stehen in der ausschließlichen Verantwortung des
Partners. Der Partner garantiert, keine Werbeträger einzusetzen, die
gegen die guten Sitten und geltende Gesetze verstoßen. Der Partner
garantiert weiter, daß die eingesetzten Werbeträger Rechte Dritter nicht
verletzen; letzteres gilt insbesondere für Patent-, Urheber-, Marken- und
andere gewerbliche Schutzrechte.
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Der Partner ist für die ordnungsgemäße Integration
der Werbemittel verantwortlich. Der vom Anbieter bereitgestellte Quelltext
darf vom Partner nicht verändert werden. Der Partner darf nur die
Werbemittel verwenden, die ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellt oder
vom Anbieter nach Ziff. 2.a. genehmigt wurden.
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Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter von
jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus vom Partner zu
vertretenen Gründen gegen den Anbieter geltend gemacht werden, sowie sämtliche
Kosten des Anbieters zur Abwehr dieser Ansprüche zu übernehmen. Der
Partner ist verpflichtet, den Anbieter bei der Verteidigung gegen solche
Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Übergabe von
Informationen zu unterstützen.
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Dem Partner ist es untersagt, eine Internetseite zu
betreiben, durch die eine Verwechslungsgefahr mit Internetseiten des
Anbieters begründet wird. Hierzu zählt auch die Verwendung von Domains
die den Marken und / oder der geschäftlichen Bezeichnung des Anbieters
klanglich oder in der Schreibweise ähnlich sind.
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Der Partner ist für die Aktualität der verwendeten
Werbemittel und Werbeträger verantwortlich und verpflichtet sich,
Werbemittel unverzüglich von einem Werbeträger zu entfernen, wenn er vom
Anbieter dazu aufgefordert wird.
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Der Partner darf die Werbemittel des Anbieters nur dann auf Werbeträgern schalten, wenn hierdurch die eigenen Werbeaktivitäten des Anbieters auf demselben Werbeträger nicht behindert werden (z.B. durch die direkte Verlinkung auf www.penimaster.de in Google Adwords-Anzeigen).
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Nutzt der Partner Internet-Suchmaschinen zur Bewerbung
der Werbeträger, sind vom Partner folgende Verpflichtungen einzuhalten:
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Dem Partner ist es untersagt, Seiten, auf denen er
Werbemittel des Anbieters schaltet, so zu gestalten, daß diese in
wettbewerbswidriger Weise durch Manipulation der Indexierung von
Suchmaschinen eine möglichst hohe Plazierung erreichen.
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Der Partner ist verpflichtet, bei der Auswahl
themenrelevanter Suchbegriffe und Domainnamen, auch innerhalb des
Quelltextes, sicherzustellen, daß Bestimmungen des Wettbewerbsrechts
eingehalten werden und keine Markenrechte Dritter verletzt werden.
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Dem Partner ist es untersagt, Werbemittel des Anbieters
auf Werbeträgern zu schalten, die Dialer und / oder Spyware enthalten.
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Verwendet der Partner E-Mails als Werbeträger, sind von
ihm die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten;
insbesondere diejenigen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs.
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Dem Partner ist es untersagt, automatisierte Aufrufe der
Internetseiten des Anbieters zu veranlassen. Dem Partner ist bekannt, daß
der Anbieter zur Sicherstellung des vorgenannten Verbots einen
Manipulationsschutz vor Systemmißbrauch wie Zeitsperren (Klicks pro
Zeiteinheit), IP-Sperren oder Cookies einsetzt, deren Parameter nicht
offengelegt werden. Der Anbieter hat keine Nachweispflicht, welche
konkreten Klicks durch das Schutzsystem betroffen sind.
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Testbestellungen des Partners zur Überprüfung der
Funktionsfähigkeit des Systems sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
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Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten führen zu
einem sofortigen Ausschluß aus dem Internet-Partnerprogramm des
Anbieters. Der Partner hat dem Anbieter alle Kosten zu ersetzen, die durch
eine Vertragsverletzung des Partners veranlaßt werden.
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Der Partner erhält vom Anbieter eine Provision für die
im Rahmen des Partnerprogramms vermittelten Kaufverträge für Komplettprodukte der Marke PeniMaster, wenn der Kunde
die Ware entgegengenommen und den Kaufpreis bezahlt hat und der Vertrag
nicht infolge des Widerrufsrechts, des Kaufs auf Probe oder aus sonstigen
Gründen rückabgewickelt wurde. Für den Verkauf von Verbrauchs- Ersatz- und Verschleißteilen, Zubehör sowie Drittprodukten, wird
dem Partner keine Provision gezahlt.
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Die Provision beträgt einen, sofern vereinbart nach erzielten Umsatz gestaffelten, Prozentsatz des vermittelten Netto-Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer und
Nebenkosten) der vom Partner vermittelten Kaufverträge. Die Höhe des
Prozentsatzes wird bei der Registrierung oder im Partnerbereich
vereinbart. Auf die so errechnete Netto-Provision wird nach den jeweils
anzuwendenen Vorschriften die Umsatzsteuer berechnet. Die Abrechnung kann
vom Anbieter nachträglich verändert werden, wenn sich im Nachhinein
abweichende Umsatzsteuermodalitäten realisieren. Der Partner hat gegenüber
dem Anbieter keinen Anspruch auf Erläuterung der steuerlichen
Berechnungen.
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Die Provision wird nur für tatsächlich beim Anbieter
eingegangene Zahlungen auf den vermittelten Kaufvertrag geleistet.
Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Kosten und Auslagen der
Vertragsabwicklung (z.B. Porto, Kosten des Geldverkehrs, Inkasso etc.) und
erst nach deren vollständigem Ausgleich auf den Kaufpreis verrechnet.
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Bei der Provisionsberechnung berücksichtigt werden alle
Bestellungen, die mittels eines dem Partner vom Anbieter zur Verfügung gestellten Links auf Internetseiten des Anbieters ausgelöst werden.
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Die Vergütung wird dem Partner gutgeschrieben und am
letzten Tag im Monat abgerechnet. Die Abrechnung wird im Partnerbereich
hinterlegt. Für die Abrechnung werden nur Umsätze berücksichtigt, deren
Realisierung (Eingang beim Anbieter) frühestens 4 Wochen zurückliegt.
Die Abrechnung wird spätestens 12 Wochen nach Realisierung der Umsätze
erstellt. Sollten bereits abgerechnete Umsätze nachträglich storniert
werden, wird die Abrechnung entsprechend korrigiert. Fehler und
Beanstandungen in der Abrechnung sind vom Partner innerhalb eines Monats
geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist gilt die Abrechnung als
genehmigt.
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Die Auszahlung erfolgt, sobald der im Partnerbereich
individuell festgelegt Mindestauszahlbetrag erreicht ist. Der
Mindestauszahlbetrag kann nach vorheriger Ankündigung vom Anbieter nachträglich
verändert werden.
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Die Auszahlung erfolgt nach der im Partnerbereich gewählten
Methode (Banküberweisung, Kreditkartengutschrift etc.) unter Verwendung
der dabei hinterlegten Daten. Die Kosten des Geldtransfers werden vom
Partner getragen. Wird der Mindestauszahlbetrag am Ende eines Monats nicht
erreicht, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen. Vergütungen
unter dem Mindestauszahlbetrag werden erst dann ausgezahlt, wenn der
Mindestbetrag in einem folgenden Monat erreicht wird. Die nicht
ausgezahlte Vergütung wird nicht verzinst. Die nicht ausgezahlte Vergütung
wird nach Beendigung des Partnervertrages ausgezahlt.
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Der Partner erhält zu allen beim Anbieter eingehenden
und vom Partner vermittelten Bestellungen eine Nachricht mit den
Bestelldaten, mit Ausnahme von personenbezogenen Daten des Bestellers.
Einen Anspruch auf weitere Nachweise zu vermittelten Kaufverträgen oder
auf Erläuterung der Abrechnung hat der Partner nicht.
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Ist der Partner Inhaber einer Umsatzsteuer-Identnummer,
verpflichtet er sich, diese dem Anbieter bei der Anmeldung oder
gegebenenfalls später im Partnerbereich mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße
Versteuerung der Vergütung ist alleine der Partner verantwortlich.